2022-06-19 18:25:30
Info zum ZENSUS 2022 Vorsicht mit dem PDF für einen 6-seitigen Widerspruch, was derzeit in Telegram verteilt wird.
Wir möchten Euch bitten, gut über diese Art und Formulierung des Widerspruchs nachzudenken. Unsere Bedenken:
1. In diesem Widerspruch wird immer wieder auf das Lastenausgleichsgesetz verwiesen. Dieses Gesetz gibt es aktuell gar nicht mehr, denn es wurde bereits im Dezember 2019 umbenannt und heißt nun: Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts.
Es tritt auch erst zum 01.01.2024 in Kraft. Deshalb ist der Verweis darauf in unseren Augen fragwürdig und in Verbindung mit Zensus erst einmal deplatziert.
2. Mit diesem Widerspruch erklärt Ihr, dass Ihr bei einer Covid-19-Erkrankung alle Kosten für Behandlungen selbst bezahlen werdet. Warum sollte man das tun und was hat das mit Zensus zu tun?
3. In diesem Schreiben wird angegeben, dass der Zensus nur in elektronischer Form gehen würde. Das ist auch nicht richtig. Es gibt VIER verschiedene Zensus-Befragungen, die abgefragt werden. Dazu weiter unten mehr.
4. Viele Abschnitte sind völlig am Thema verfehlt, zudem nicht ganz korrekt und man gibt unnötigen Stoff.
Z.B. Impfschäden, Merkel, CO2, Pandemie, Lieferung von Waffen, Zensus zur Erforschung über die Wirkung von MRNA-Impfstoffen einzusetzen, uvm....
5. Die Aufforderung für einen Papierbogen erübrigt sich, denn der Zensus für Gebäude- und Wohnungszählung kommt automatisch in Papierform, siehe unten...
6. Dieser Widerspruch ist "nur" für den Zensus für Gebäude- und Wohnungszählung, nicht für die anderen Zählungen.
Hier unser Wissensstand:
Es gibt ZWEIERLEI ZENSUS und VIERERLEI BEFRAGUNGEN:
1. Befragung der Haushalte.
Dazu werden per Zufall circa 10% der Bevölkerung ausgewählt. Durch einen Erhebungsbeauftragten der Kommune wird eine 10minütige persönliche Befragung vor der Haustür durchgeführt. Dazu bekommt man von dem Erhebungsbeauftragten einen Brief mit einem Termin. Dies betrifft in Bayern jeden Fünften, somit knapp 2,3 Mio Menschen.
Der Erhebungsbeauftragte gibt dann nach dem Vorzeigen des Personalausweises die Antworten direkt online in sein Tablet ein. Diese Befragung KANN NICHT SELBST schriftlich oder digital gemacht werden, sie erfolgt ausschließlich über einen Erhebungsbeauftragten. Die Fragen kann man sich im Internet unter https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Musterfragebogen_Uebersicht/_inhalt.html
vorab durchlesen.
Aus diesem ausgewählten Kreis müssen rund die Hälfte dann mehr Fragen beantworten. Dies kann man dann online machen oder per Papierbogen, der einem dann per Post zugestellt wird. Der Erhebungsbeauftragte teilt Euch dies nach seiner Befragung mit, ob ihr zu dieser weiteren Auswahl gehört.
2. BEFRAGUNG, die der Qualitätssicherung dient. Sehr wenige Menschen (rund vier Prozent) müssen dann nochmals die gleichen Fragen in einer Wiederholungsbefragung mit einem anderen Interviewer beantworten.
3. BEFRAGUNG für Gebäude und Wohnungszählung. Dazu bekommen
ALLE Wohnungs-, Haus- oder Grundstücksbesitzer ein großes Kuvert per Post. In Bayern wurde bisher zuerst ein Brief versendet, mit Online-Zugangsdaten und einer Frist zur Erledigung. Hat man die Frist verstreichen lassen, weil man es online nicht ausfüllen konnte oder wollte, kommt automatisch per Post die Befragung in Papierform. Auch dazu gibt es eine Frist für die Rücksendung.
4. BEFRAGUNG
IN Wohnheimen und Gesamtunterkünften, also die Bewohner dort, sowie die Befragung
DER Wohnheime, als die Einrichtung selbst. Auch hier kann man für Nacherhebungen auserwählt werden.
Lasst Euch für einen Widerspruch unbedingt juristisch vorher beraten.
Wir weisen hiermit darauf hin, dass die Beantwortung laut Zensus-Gesetz verpflichtend ist und bei Nicht-Abgabe oder Verweigerung bis zu 5000 Euro Strafe angesetzt sind.
ZENSUS 1 UND 2 UND 4 oben, gehen von Mitte Mai bis Mitte August. ZENSUS 3 für Gebäude-, und Wohnungszählung geht bis Oktober.
Wir haben Euch zu ALLEM ja bereits in einigen Veranstaltungen darauf Hinweise gegeben
https://t.me/buergerforumschwabeninfokanal
1.1K viewsedited 15:25