DNA- und Blutabnahmen müssen immer gerichtlich angeordnet werden. Ist dies nicht der Fall, verweigere dich der polizeilichen Maßnahme und kontaktiere deinen Anwalt. Natürlich solltest du auch in jedem Fall gebrauch von deinem Aussageverweigerungsrecht machen! Folge unserem Kanal für weitere @Sicherheitshinweise. 45 views11:52