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Hier findet ihr Infos im Moment zu Corona und zum BioLogischen Heilwissen

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Die neuesten Nachrichten 132

2021-10-13 19:13:10 Vorräte anlegen? Offenbar 2G in Supermärkten geplant...
"Lange Zeit als „rechte Verschwörungstheorie“ abgetan, doch wie so oft bewahrheitet sich auch diese „krude Schwurbler-Theorie“: Die neuen Corona-Zwangsverordnungen, die das Bundesland Hessen am Dienstag verabschiedete, erlauben den Ausschluss Ungeimpfter vom Lebensmitteleinkauf und von der Versorgung des alltäglichen Bedarfs. Es ist davon auszugehen, dass derartige Regelungen bald deutschlandweit Schule machen."

Anmerkung: Wenn die das wirklich umsetzen (was denen zuzutrauen ist), dann wird sich zeigen, wie viel sich die Menschen gefallen lassen, bevor sie aufstehen und wie es um die so oft zitierte 'Solidarität' mit Mitmenschen steht...
https://report24.news/ungeimpfte-duerfen-verhungern-2g-regel-nun-auch-in-deutschen-supermaerkten/?feed_id=6186

folge dem Impfdilemma-Kanal
539 views16:13
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2021-10-13 15:46:55
Spahns Prognose für Oktober vs. Realität

800...
das ist die prognostizierte Oktober-Inzidenz vor der Spahn eindringlich warnte

66...
ist die tatsächliche Oktober-Inzidenz

12...
das ist der Faktor um den sich Spahn verschätzt hat...er warnte von einer 12-mal so hohen Inzidenz..


Wenn der Grund dafür die Impfung sein sollte, die so gut wirkt - dann voilà - alle Maßnahmen sofort beenden - wird aber nicht passieren...

Reuters
dpa via msn.com

Folge Rabbit Research
auf telegram: t.me/rabbitresearch
559 views12:46
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2021-10-13 10:33:27
Hmmmm, ist das etwa doch alles keine Verschwörungstheorie?

Kostenlos abonnieren: t.me/kenjebsen
298 views07:33
Öffnen / Wie
2021-10-13 00:13:27
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8483988/

https://t.me/aerztefueraufklaerungoffiziell
516 views21:13
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2021-10-12 22:43:00 Und noch ein weiterer Gedanke:

Ungeimpfte erleben jeden Tag, sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch privatrechtlichen Bereich gravierende Fälle von inakzeptablen Diskriminierungen / Ungleichbehandlungen aufgrund von konkreten BIOLOGISCHEN (und weltanschaulichen) Merkmalen.

Wir können uns schlechterdings nicht vorstellen, dass dies nicht unter den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fallen könnte; wenn nicht unter die Legaldefinition des Paragraphen 1 AGG, dann jedenfalls unter die weitergehenden Diskriminierungsmerkmale unter Einbeziehung der europäischen Menschenrechtskonvention.

Eine unmittelbare Benachteiligung ist stets unzulässig, eine mittelbare müsste sachlich gerechtfertigt, angemessen und verhältnismäßig sein.

Es stehen Abhilfeansprüche und Schadensersatzansprüche im Raum. Eventuell sollte man von den gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten, wenn man aufgrund von biologischen Merkmalen in Restaurants, Bars, Veranstaltungen, Kinos, Universitäten, Schulen, Arbeitsplatz, Behörden, Schwimmbädern, etc. diskriminiert wird, einfach mal Gebrauch machen.

Will die Antidiskriminierungsstelle nicht ihre gesamte Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen, muss sie jeden konkreten Einzelfall prüfen und beratend/unterstützend tätig werden. Die Steuerzahler finanzieren immerhin diese Institution/Institutionen.

Auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle findet man auch sehr viele relevante Fragebögen und Musterformulare:

Aufforderungsschreiben gegenüber Arbeitgebern:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Handbuch_Diskriminierungsschutz/5.4_Abhilfe_aussergerichtlich_handschriftlich.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Aufforderungsschreiben gegenüber Vertragspartnern:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Handbuch_Diskriminierungsschutz/5.5_Abhilfe_aussergerichtlich_Geltendmachung_handschriftlich.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Musterschreiben für eine Dienstaufsichtsbeschwerde:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Handbuch_Diskriminierungsschutz/5.9_Dienstaufsichtsbeschwerde_handschriftlich.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Hier geht es zum Kontaktformular und der Telefonberatung:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/wir-beraten-sie/wobei-wir-sie-unterstuetzen-koennen/wobei-wir-sie-unterstuetzen-koennen-node.html

Hier findet man weitere nützliche Informationen:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/weitere-diskriminierungsmerkmale/weitere-diskriminierungsmerkmale-node.html

Der Wortlaut des Gesetzes:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile

Besonders interessant sind dazu auch die Ausführungen des Bundesgesundheitsministeriums:

„Allgemein gilt: Die Impfung erfolgt freiwillig und es wird in Deutschland keine Impfpflicht gegen COVID-19 geben. Da es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auch keine Maßnahmen gegen Angestellte ergreifen, die noch nicht geimpft sind oder sich auch zukünftig nicht impfen lassen wollen. Arbeitsvertraglich bleibt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zur Beschäftigung – mit oder ohne Corona-Schutzimpfung – verpflichtet. Zudem darf es keine Diskriminierung im Arbeitsverhältnis aufgrund des Impfstatus geben.(…)“

Quelle: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/logistik-und-recht/rechtliche-fragen/ 
578 views19:43
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2021-10-12 21:58:19
https://t.me/fragunsdoch_WWG1WGA
576 views18:58
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2021-10-12 17:29:19
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2021-10-12 15:20:41
Ganz genau auf den Punkt gebracht !
678 views12:20
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2021-10-12 12:35:11 Nur zur Info Intravenöse Chlordioxidanwendungen bei CORONA sehr erfolgreich

Für Intensiv-Patienten hätten sich laut Andreas Kalcker besonders intravenöse Gaben von Chlordioxidlösungen als extrem wirksam erwiesen.

Dazu gaben die Ärzte 10ml der 3.000 ppm Chlordioxidlösung pro Tag über 4 Tage. Die Dosis sei in zwei Dosen á 5ml morgens und abends verteilt worden.

Die 5ml Chlordioxidlösung wurde dabei in einen Infusionsbeutel mit 500ml isotonischer Salzlösung gegeben. Da jede Chlordioxidlösung mit der Zeit in den pH-saueren Bereich kippen kann, wurde dann noch 3 bis 5ml Bikarbonatlösung (8,4%) in den selben Infusionsbeutel gegeben und diese Mischung dann intravenös über den Tropf verabreicht.

Dabei war es wichtig, dass der Tropf sehr langsam läuft. So könne die Zeit, in der Chlordioxid dem Körper zugeführt wird, deutlich erhöht werden. Nach 1-2 Tagen ging es fast allen Patienten besser und sie konnte zusätzliche orale Dosen von Chlordioxidlösungen aufnehmen. In über 95% der Fälle wären die lebensbedrohlichen Symptome nach 4 Tagen komplett vorbei.
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2021-10-12 11:11:50 https://de.rt.com/inland/125536-gutachten-2g-und-3g-regeln/
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