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Presseanfrage zu 'Allen aufs Maul hauen' mit Antwort der PB U | Berlin Berlin TV

Presseanfrage zu "Allen aufs Maul hauen" mit Antwort der PB
Unsere Redaktion hat nach dem Vorfall am Pfingstsonnabend, wo ein Einsatzleiter einer RP Einheit obigen Wortlaut gebrauchte, an die Pressestelle der PB übersandt. Die Antwort ist hier im originalen Wortlaut nachlesbar:

Frage:
1. „Wie steht die Polizei dazu, wenn Gruppenleiter den Befehl geben Zitat: "allen aufs
Maul hauen"? Distanziert sich die Polizei von solchen Aussagen?“

Antwort der Polizei Berlin:
Der Inhalt zu einem in sozialen Netzwerken aufgetauchten Videomitschnitt polizeilicher Maßnahmen am Samstag, 21. Mai 2021 auf der Leipziger Straße ist der Polizei Berlin bekannt. Entsprechende Ermittlungen zur im Raum stehenden Aussage wurden aufgenommen. Die Polizei Berlin steht hierzu bereits in Verbindung zu der zur Unterstützung der Polizei Berlin entsandten Einheit. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu laufenden Ermittlungen keine Auskünfte erteilen können. So die Aussage in der in Rede stehenden Form gefallen ist, ist sie nicht vertretbar mit der Rolle, dem Selbst- und Werteverständnis der Polizei Berlin. Zudem waren die Leitlinien des Einsatzleiters für die eingesetzten Kräfte im Übrigen in Bezug auf das mit hohem Stellenwert versehenen Deeskalationsgebots absolut eindeutig.

Frage 2:
2. „Wird es oder gibt es bereits zu dieser Situation interne Ermittlungen, wenn ja wie ist der aktuelle Status und was wären die Konsequenzen für den Beamten?“

PB Antwort zu 2:
Siehe zu 1.

Frage 3:
3. „Wie man im Livestream sehen kann, wurden die Abstände im Wesentlichen eingehalten. Warum wirkt die Polizei in diesem Fall nicht deeskalierend?“

PB Antwort zu 3:
Der Versuch einen Aufzug zu formieren, wurde auf Grund des zeitlichen, örtlichen und thematischen Zusammenhangs heraus als Ersatzveranstaltung zu einer verbotenen Versammlung gewertet. Die Personen trugen themenbezogene Transparente und Schilder mit sich. Weiterhin wurden themenbezogene Sprechchöre skandiert, sodass eine eindeutige Zuordnung erfolgen konnte. Versuche verbal auf die Personen einzuwirken blieben erfolglos, die Verstöße gegen das Versammlungsverbot wurden fortgesetzt. Dieser Stream zeigt einen kleinen Ausschnitt und erfasst nicht die von Hektik geprägte Gesamtsituation, die sich im Bereich der Ebertstraße zwischen Brandenburger Tor und Voßstraße ereignete. Zu dieser Zeit formierten mehrere hundert Personen, die aus unterschiedlichen Richtungen des Tiergartens strömten, zu einem Aufzug mit Laufrichtung zum Potsdamer Platz. Abstände und Hygieneregeln wurden nicht eingehalten. Da die Personen Teilnehmende einer zuvor verbotenen Versammlung waren und sich nicht an die Abstands- und Hygieneregeln hielten, wurden ein Großteil der Personen durch die eingesetzten Dienstkräfte in der Voßstraße, zwischen Ebertstraße und Gertrud-Kolmar-Straße, angehalten.

Frage 4:
4. „Im Video ist ein älterer Mann mit einer Israel Flagge zu sehen, wie hätte sich eine solche Tat auf das Ansehen der Berliner Polizei, der BR Deutschland ausgewirkt und auf die diplomatischen Beziehungen zu Israel, wenn der Zug seinen Befehl ausgeführt hätten?“

PB Antwort zu 4:
Die Beantwortung dieser Frage ist lediglich spekulativ und kann seitens der Polizei Berlin nicht beantwortet werden.

Frage 5:
5. „Gab es bei der Einkesselungen Festnahmen/Identitätsfeststellungen, wenn ja wie viele?“

PB Antwort zu 5:
Da die Personen Teilnehmende einer zuvor verbotenen Versammlung waren und sie zudem die Abstands- und Hygieneregeln nicht beachteten, obwohl wiederholend polizeiliche Durchsagen diesbezüglich getätigt wurden, erfolgten sodann gebotene und verhältnismäßige polizeiliche Maßnahmen aufgrund der Verstöße gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (InfSchMV) sowie des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin (VersFG BE). Der Aufzug wurde entsprechend angehalten und es wurden insgesamt 980 Identitätsfeststellungen durchgeführt.


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