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Auch Soldaten müssen sich nicht als Versuchskaninchen zur Verf | BayernStehtZusammen - INFO-Kanal

Auch Soldaten müssen sich nicht als Versuchskaninchen zur Verfügung stellen!

Und sie machen sich auch nicht strafbar nach dem Wehrstrafgesetz, da sie die Corona-Impfung nach meiner Rechtsüberzeugung zu Recht verweigern!

Hier für alle Interessierten meine Verteidigungsschrift an die Staatsanwaltschaft, nachdem mein Mandant, ein Soldat mit 8-jährigem Zeitvertrag, nicht nur fristlos aus dem Soldatenverhältnis entlassen wurde, sondern die Bundeswehr gegen ihn auch wegen eines Verstoßes gegen die soldatische Gehorsamspflicht ein Wehrstrafverfahren nach § 20 WStG eingeleitet hat.
Das Verfahren läuft noch. Eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft steht aus.

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht,
Autorin von sechs medizinrechtlichen Standardwerken,
Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten"
Mitglied der Anwälte für Aufklärung

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https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner