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Hier nochmal zur Erinnerung, man kann es nicht oft genug wiede | ❌Corona Untersuchungs Ausschuss

Hier nochmal zur Erinnerung, man kann es nicht oft genug wiederholen:
SchAusnahmV Paragraph 2 - Punkt 2 "(ist) eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist,". Siehe höchst offiziellen Anhang.kommt in unsere Gruppe Corona Untersuchungs @Aus_schuss

D.h. sobald die geimpfte Person Corona-Symptome zeigt, gilt sie als UNGEIMPFT! Deshalb die angeblich so zahlreichen Ungeimpften in den Krankenhäusern