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1. Entwarnung: Keine Panik, die Impfpflicht gilt heute entgege | AUF1

1. Entwarnung: Keine Panik, die Impfpflicht gilt heute entgegen der Regierungs- und Medienpropaganda noch gar nicht. Erst muss der Bundesrat am Donnerstag noch dafürstimmen, dann muss der Bundespräsident das Gesetz beurkunden und es muss kundgemacht werden. Spätestens am 8. Februar tritt die Impfpflicht dann in Kraft.

2. Entwarnung: Gestraft wird gemäß Gesetz (§ 2 Z 7) erst ab dem ersten „Impfstichtag“, das ist der 15. März. Am Tag darauf kann die Polizei etwa im Rahmen von Verkehrskontrollen auch den Impfstatus abfragen.

3. Entwarnung: Wer eine Impfstrafverfügung ausgestellt bekommt, kann diese entweder bezahlen (Strafrahmen bis zu 600 Euro) oder beeinspruchen. Dann kommt es zu einem ordentlichen Verfahren, das bis zu 3.600 Euro kosten kann. Doch hier liegt auch die größte Chance: Je mehr Menschen ihre Einsprüche vorbringen und Auskünfte von den Behörden verlangen, desto wahrscheinlicher ist es, dass der enorme bürokratische Aufwand das Gesetz zu Fall bringt!

4. Entwarnung: Niemand darf öfter als vier Mal pro Kalenderjahr gestraft werden. Wer keinen Einspruch erhebt, muss folglich maximal 4 x 600 Euro, also 2.400 Euro zahlen. Es gibt auch keine Ersatzfreiheitsstrafe. Wer nicht zahlt, muss nicht ins Gefängnis.