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Statistik des Kanal Artikel 20 (4) GG betreffend Was auffälli | 🟠 Menschheit gegen Krieg - Artikel 20 (4) GG - Infokanal

Statistik des Kanal Artikel 20 (4) GG betreffend

Was auffällig ist, wenn teilen von Beiträgen/Videos angeregt wird, lässt sich konstatieren, dass das ignoriert wird; die Anzahl der angezeigten Lesezugriffe geht nie über die Lesezugriffe hinaus, die Statistik zeigt keine Weiterleitungen an.

Geworben wird von den Abonennten scheinbar auch nicht für den Kanal.

Dafür wurden in den letzten Wochen jedoch über 30 Abonnements beendet. Ab und an kommt jemand hinzu.

Angesichts der Tatsache, dass dieser Kanal unbestreitbar der einzige Kanal überhaupt ist, welcher über den Kausalnexus des global stattfindenden imperialelitaristischen, imperialkonzernpolitisch kapitalsuperkriminell faschistisch von deutschen Zweckentfremdern der Macht organisierten ultimativen Menschenmissbrauch berichtet, nämlich über die mit Völkerrecht und mit davon abgeleiteten restlichen demokratischen (nicht kriminellen, dafür nicht asozialen), republikanischen (nicht imperialistischen, dafür nicht apokalyptischen) Grundgesetz kollidierende, aus dem apokalyptischen römischen Reich und dem Imperialreligion-ideoligisch abgeleiteten, apokalyptischen deutschen Kaiserreich stammenden, deutschen Absurdität der imperialelitaristisch absolutistisch-faschistischen deutschen Indemnität in Artikel 46 GG, ist das nicht nur erstaunlich, sondern auch noch äußerst besorgniserregend - nicht etwa mich betreffend, denn es ging und geht nicht um mich, allenfalls auch um mich - es geht um die aktuelle gesamte Menschheit und um nachfolgende Generationen; um Durchsetzung der Befreiung aller Menschen, um Durchsetzung der Demokratie, der Souveranität der Bevölkerungen, der Gerechtigkeit, der Zufriedenheit, des Weltfriedens.

https://dejure.org/gesetze/GG/20.html

Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebu
ng ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, d
er es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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