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'Denn zunächst bleibt festzuhalten, dass der Zwang dazu, etwas | ❌ Aperio Media

"Denn zunächst bleibt festzuhalten, dass der Zwang dazu, etwas im Gesicht zu tragen, wodurch das Gesicht verhüllt, die Atmung beeinträchtigt und die visuelle wie auditive Kommunikation erschwert wird, einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde des Menschen darstellt und nur verfassungskonform ist, wenn damit ein legitimes Ziel verfolgt wird und der Eingriff zur Erreichung des Ziels geeignet, angemessen und verhältnismäßig ist."

Weg mit dem Giftlappen. Für immer.