Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Soziales an alle Le | Anwälte-für-Aufklärung
Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Soziales an alle Leiter der Gesundheitsämter vom Februar 2022
Im Pflege- und Gesundheitsbereich Tätige dürfen über den 15.3 hinaus weiter tätig sein, und es gibt keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Hier noch einmal eine amtliche Bestätigung vom Hessischen Gesundheitsministerium.
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