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Eilanträge gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt | Anwälte-für-Aufklärung

Eilanträge gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt

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Das Bundesverfassungsgericht hat - leider erwartungsgemäß - die Eilanträge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt.

Zur Begründung führt das Gericht u.a. aus:

„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“

Und:

Die Impfpflicht begegne „zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“.


(Quelle welt.de)

Mit dieser Entscheidung zeigt der 1. Senat des höchsten deutschen Gerichts unter der Leitung von Präsident Harbarth einmal mehr seinen politisch motivierten Unwillen, Indiviualgrundrechte unter das vermeintliche Allgemeinwohl zu stellen.

Es stellt sich die Frage, woher das Gericht seine Thesen zum Schutz vulnerablen Gruppen durch Impfung und zu geringen Folgen von Nebenwirkung her nimmt. Es folgt ausnahmslos dem Regierungsnarrativ und hat sich als Hüter von Grundrechten abermals disqualifiziert.

Die „Mütter und Väter“ des Grundgesetzes drehen sich im Grabe um.

Deshalb:

Treten Sie zurück, Herr Harbarth !


Dieser Forderung werden wir kritischen Anwälte und Anwältinnen mit einer erneuten Demonstration in Karlsruhe Nachdruck verleihen.

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