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Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesländer bereits 2014 | anonymousnews.org

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesländer bereits 2014 angewiesen, die Zusammensetzung des ZDF-Verwaltungsrats gemäß Rundfunkstaatsvertrag neu zu regeln. Das zehn Jahre alte Urteil verlangt im Kern, die Zahl der „staatsnahen“ Mitglieder des Gremiums auf maximal ein Drittel zu beschränken. Mit Wirkung zum 23. März 2024 wurde der Verwaltungsrat des öffentlich-rechtlichen Senders wieder einmal neu besetzt. Das zehn Jahre alte höchstrichterliche Urteil wurde dabei geflissentlich ignoriert. Von den insgesamt 12 Mitgliedern besitzen 10 ein Parteibuch oder stehen einer Partei nahe. via @anonymousnews_org