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Gericht entschied: Vorlage von gefälschtem Impfausweis in Apot | ANONYMOUS - AUSTRIA

Gericht entschied: Vorlage von gefälschtem Impfausweis in Apotheke ist nicht strafbar

"Wer sich durch Vorlage eines gefälschten Corona-Impfausweises in einer Apotheke unberechtigterweise ein digitales Impfzertifikat verschafft, macht sich einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück zufolge dabei nicht strafbar.

Es bestehe laut geltender Rechtslage für diesen Fall eine „Strafbarkeitslücke“, erklärte das niedersächsische Gericht am Donnerstag.

Der Gebrauch eines falschen Gesundheitszeugnisses „im privaten Bereich“ sei derzeit straffrei.

Strafrechtlich sanktioniert sind demnach nur die Herstellung von gefälschten Gesundheitszeugnissen sowie deren Gebrauch gegenüber Behörden (z.B. Zollbehörde, Flughafen) oder Versicherungen, um die es sich bei einer Apotheke nicht handle.

Ein Rückgriff auf die allgemeineren strafrechtlichen Regelungen zur Urkundenfälschung sei aus juristischen Gründen nicht möglich, weil ein Fall einer sogenannten Sperrwirkung gegeben sei."

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https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gericht-vorlage-von-gefaelschtem-impfausweis-in-apotheke-ist-nicht-strafbar-a3633683.html

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