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Früher nannte man sowas Waffenhändler - heute heißt es: § 129 | AnjasKanal

Früher nannte man sowas Waffenhändler - heute heißt es:

§ 129 - Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. 2Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt. [...]

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, Quelle Strafgesetzbuch

Warum können sie das? Weil wir unsere Macht bislang nicht kannten. Doch das ändert sich nun langsam. Auch dieses Buch zeigt deutlich, was passiert, wenn wir uns wirklich konsequent wehren würden:
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