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2023 - Insekten in Lebensmitteln per EU Verordnung Am 24. Ju | AnjasKanal

2023 - Insekten in Lebensmitteln per EU Verordnung

Am 24. Juli 2019 stellte das Unternehmen Cricket One Co. Ltd bei der Kommission einen Antrag auf Genehmigung des
Inverkehrbringens von Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel in der Union.

Die Behörde hat für folgende Produkte zugestimmt, gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2283.

- Mehrkornbrot und -brötchen,
- Crackern und
- Brotstangen,
- Getreideriegeln,
- trockenen Vormischungen für Backwaren, Keksen,
- trockenen gefüllten und ungefüllten Teigwaren,
- Soßen,
- verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen,
- Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse,
- Pizza, Erzeugnissen aus Teigwaren,
- Molkenpulver,
- Fleischanalogen,
- Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver,
- Snacks auf Maismehlbasis,
- bierähnlichen Getränken,
- Schokoladenerzeugnissen,
- Nüssen und Ölsaaten,
- Snacks

Wegen möglichen Allergien besteht lediglich eine Kennzeichnungspflicht, wenn das Produkt Pulver "Acheta domesticus" enthält.

Das bedeutet: Die Menschen müssen selbst in Erfahrung bringen, dass "Acheta domesticus" zu Pulver gemahlene, beigemengte Hausgrillen sind, und müssen eigenverantwortlich prüfen, ob sie darauf allergisch reagieren könnten.

Die Zulassung beginnt am 24. Januar 2023.

Verantwortlich für die Bewilligung:
Ursula VON DER LEYEN
Quelle - Amtsblatt der Europäischen Union, vom 04.01.2023
Link
Die Hausgrillen kommen aus Vietnam: Link

Wacht auf. Dieser weltweite Unsinn kann nur gestoppt werden, wenn wir alle bewusster und globaler denken, den Konsum stoppen, uns auf uns selbst und auf Unseresgleichen konzentrieren, wie in diesem Buch beschrieben, dann ändert sich auch was.
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