Falschaussage von Karl Lauterbach zu Antigen-Tests
Im hier gezeigten Ausschnitt aus der Talksendung von Markus Lanz vom 19.1.22 tätigten die sächsische Staatsministerin Petra Köpping und Karl Lauterbach Aussagen, die nahelegen, dass auch positive Antigen-Tests in die veröffentlichten Fallzahlen des RKI Eingang finden.
Dies widerspricht der aktuellen Falldefinition des RKI [1]:
"In Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (...) werden nur Fälle der Kategorie C1, D1 und E1 gezählt." (Dies entspricht PCR-positiven Fällen.)
Das RKI bestätigte uns (25.1.22, 15 Uhr):
"Positive Antigen-Schnelltestergebnisse werden gemäß Falldefinition des RKI auch an das RKI übermittelt.
In die Statistiken des RKI fließen bisher nur die Fälle ein, die (auch) ein positives PCR-Testergebnis hatten und damit die Referenzdefinition erfüllen. Ob und in welcher Form Antigenteste künftig in die Statistiken einfließen werden, wird gegenwärtig geprüft."
[1] https://www.rki.de/covid-19-falldefinition
@AnalyseSterbedatenDeutschland