2022-01-09 15:47:41
Dies ist meine Nachricht an die deutsche Bank und Postbank welche den Freund meiner Mutter zu einer Impfung als Subunternehmer zwingen möchte.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Christian Vetter ich bin 34 Jahre alt und der Stiefsohn von Dirk Krüger welcher als Subunternehmer bei der Postbank Dortmund arbeitet. Er möchte sich aufgrund seiner 5 Schlaganfälle eigentlich nicht impfen lassen, da ihn das Risiko eines weiteren Schlaganfalls zu hoch ist. Sein Arbeitgeber bei der Postbank zwingt ihn allerdings zur Impfung, da ab 20.01 die Deutsche Bank nur noch Subunternehmer nach der 2 G Regel arbeiten lässt.
Er leidet jetzt richtig unter psychischen Angststörungen wegen möglicher Impfnebenwirkungen und eines weiteren Schlaganfalls.
Dies ist eklatant verfassungswidrig und auch auf das Hausrecht darf sich hier die Deutsche Bank nicht berufen, da nach dem Nürnberger Kodex und Zivilpakt aus 1966 niemand zu medizinischen Versuchen gezwungen oder unter Druck gesetzt werden darf. Der Zivilpakt lässt keine Ausnahme zu und steht völkerrechtlich über dem Hausrecht.
Steht der Arbeitsplatz auf dem Spiel ist dies definitiv Druck, was unzulässig ist.
Die Impfung ist eindeutig ein medizinischer Versuch, da diese nicht umsonst nur bedingt zugelassen ist.
Ich fordere Sie hiermit von dieser Regelung bei Dirk Krüger abzusehen und ihn auch ungeimpft als Subunternehmer bei der Postbank Dortmund weiterarbeiten zu lassen.
Sollten Sie von dieser Regelung bei ihm nicht absehen werde ich bei gesundheitlichen Folgeschäden durch die Impfung einen Anwalt zu Rate ziehen und sie persönlich wegen Verbrechen an der Menschheit, Körperverletzung, Verstoss gegen den Zivilpakt und Nürnberger Kodex persönlich haftbar machen, wenn sich das Blatt wendet und die ganze verfassungswidrige Corona Politik aufgearbeitet wird. Dieser Zeitpunkt wird kommen.
Selbes gilt auch für Folgeschäden meiner Mutter, welche durch Shedding mit geimpften Sexualpartnern bei engen Körperkontakt entstehen können.
Hochachtungsvoll
Christian Vetter
Hier ist der Zivilpakt vom 19. Dezember 1966.
Schaut in Art. 7 Satz 2:
"Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden."
Die mRNA-Impfstoffe haben nur bedingte Zulassung. Damit sind sie ein "medizinischer Versuch" im Sinne des Pakts.
Der Zivilpakt geht gem. Art. 25 GG jedem deutschen Gesetz vor. Damit ist eine Impfpflicht oder ein Bußgeld, weil man eine Impfung verweigert rechtswidrig und damit nicht anwendbar.
41.6K viewsBoschimo (Bodo Schiffmann), 12:47