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Ein Bundespolizist schätzt realistisch die Lage der Spaziergänge und das Kräfteverhältnis ein.
Außerdem sortiert er die Spaziergänge ausgewogen rechtlich in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein.

Heute finden Montagsspaziergänge in mehr als 1.000 Städten und Dörfern in Deutschland statt.

Alle sind legal und polizeiliche Maßnahmen dagegen sind grundrechtswidrig.

Art. 8 Abs. 1 GG besagt deutlich:

Alle Deutschen (anzupassen auf Menschen über Art. 2 und Art. 25 GG) haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Soweit die Versammlungsgesetze hier vom Wortlaut des Grundgesetzes abweichen und eine vorherige Anzeige verlangen, müssen sie grundrechtskonform ausgelegt werden.
Fehlt eine solche Anzeige und gibt es keinen Versammlungsleiter, ist die Durchführung einer friedlichen Versammlung (soweit Spaziergänge als solche angesehen werden) durch die Polizei zu schützen und zu begleiten.
Verbote, Auflösung oder Maßnahmen gehen friedliche Versammlungen sind rechtswidrig uns in den meisten Fällen eine Straftat durch staatliche Behörden.

Wir sind und bleiben friedlich.

Aber:

Wir sind viele...

...und wir werden immer mehr!


Mein Kanal:

t.me/RA_Ludwig