VG Osnabrück: Betretungsverbot eines Zahnarztes rechtens ht | Sollte man wissen
VG Osnabrück: Betretungsverbot eines Zahnarztes rechtens
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Einem nicht gegen Corona geimpften Zahnarzt ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Osnabrück zu Recht die Ausübung seiner Tätigkeit untersagt worden. Das vom Landkreis Grafschaft Bentheim für das Tätigkeitsverbot zugrunde gelegte Infektionsschutzgesetz sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß, begründete die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts ihre noch nicht rechtskräftige Entscheidung vom Montag, einen Eilantrag des Arztes abzulehnen. (Az.: 3 B 104/22).
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts trägt der Zahnarzt aufgrund der fehlenden Impfung ein erhöhtes Ansteckungs- und Übertragungsrisiko.
(Quelle rtl.de)
Das VG Osnabrück macht es sich ganz einfsch und folgt offenbar der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit ihrem nahezu mantraartigen Festhalten an der Fremdschutzthese von Coronaimpfungen.
Die Entscheidung (wohl eine der ersten in diesem Bereich) lässt daher Schlimmstes befürchten und stellt einen weiteren absoluten Tiefpunkt deutscher Corona-Rechtsprechung dar.
Die Hoffnung, dass die unteren Verwaltungsgerichte die einrichtungsbezogene Impfpflicht zumindest teilweise kassieren, ist somit obsolet. Dem BVerfG und BVerwG sei dank.
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