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Die Unschuldsvermutung gilt auch für Polizisten! Zehn Tage na | AfD-Fraktion NRW

Die Unschuldsvermutung gilt auch für Polizisten!

Zehn Tage nach den tödlichen Polizeischüssen auf den Senegalesen Mouhamed D. in Dortmund haben wir mehr über die polizeifeindlichen Vorurteile linker Politiker wie Dortmunds SPD-Oberbürgermeister Thomas Westphal gelernt als über die Tathintergründe selbst. Zeit für ein paar Klarstellungen:

- Die Einsatzstärke ist stets einsatzabhängig. Man schickt keine elf Polizisten, um einen Taschendiebstahl aufzunehmen. Bei einem Messerschwinger sieht schon anders aus.

- Bodycams dienen laut NRW-Polizeigesetz dem Schutz der Polizisten, sind generell ausgeschaltet und werden nur nach Ermessen der Beamten aktiviert.

- Das Messer gehört zu den gefährlichsten Waffen schlechthin. Schüsse sind legitim – erst recht als letztes Mittel.

„Wer der Polizei jetzt pauschal Rassismus unterstellt, hat keine Ahnung aber davon viel“, kommentiert unser innenpolitischer Sprecher, Markus Wagner. „Für mich und die AfD-Fraktion gilt selbstverständlich auch hier die Unschuldsvermutung.“