Die Unschuldsvermutung gilt auch für Polizisten!Zehn Tage nach den tödlichen Polizeischüssen auf den Senegalesen Mouhamed D. in Dortmund haben wir mehr über die polizeifeindlichen Vorurteile linker Politiker wie Dortmunds SPD-Oberbürgermeister Thomas Westphal gelernt als über die Tathintergründe selbst. Zeit für ein paar Klarstellungen:
- Die Einsatzstärke ist stets einsatzabhängig. Man schickt keine elf Polizisten, um einen Taschendiebstahl aufzunehmen. Bei einem Messerschwinger sieht schon anders aus.
- Bodycams dienen laut NRW-Polizeigesetz dem Schutz der Polizisten, sind generell ausgeschaltet und werden nur nach Ermessen der Beamten aktiviert.
- Das Messer gehört zu den gefährlichsten Waffen schlechthin. Schüsse sind legitim – erst recht als letztes Mittel.
„Wer der Polizei jetzt pauschal Rassismus unterstellt, hat keine Ahnung aber davon viel“, kommentiert unser innenpolitischer Sprecher, Markus Wagner. „Für mich und die AfD-Fraktion gilt selbstverständlich auch hier die Unschuldsvermutung.“